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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der SMAS-Media GbR und dem Kunden abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der SMAS-Media GbR nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nach-
folgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der SMAS-Media GbR anzuzeigen.

Zahlungsbedingungen

Nach Auftragserteilung, verpflichtet sich der Kunde eine Anzahlung in Höhe
von 50 % des Auftragswertes zu entrichten.
Die wunschgemäße Fertigstellung des Auftrages wird durch den Kunden schriftlich bestätigt, wonach die Endrechnung innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungszugang zahlbar ist.
Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der SMAS-Media GbR. Im Verzugsfalle ist die SMAS-Media GbR berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die SMAS-Media GbR berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die SMAS-Media GbR ist berechtigt, Teillieferungen vorzu-
nehmen.

Lieferung

Alle von der SMAS-Media GbR genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der SMAS-Media GbR eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die SMAS-Media GbR diese Umstände nicht zu vertreten hat,
so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Daten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der SMAS-Media GbR aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der SMAS-Media GbR.
An Entwürfen, Arbeiten und sonstigen geistigen Werken werden nur Nutzungsrechte und keine Eigentumsrechte übertragen.

Urheberschutz und Nutzungsrechte

Der SMAS-Media GbR als Grafik-Designer erteilte Auftrag ist ein Urheber-
werkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

Entwürfe und Werkzeichnungen

sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach
§ 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Zustimmung des SMAS-Media GbR

Ohne Zustimmung der SMAS-Media GbR dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen des Werkes - ist unzulässig. Bei einem Verstoß steht der SMAS-Media GbR ein Anspruch auf Schadensersatz zu.

Werke der SMAS-Media GbR

dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars.

Wiederholungsnutzungen

(z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der SMAS-Media GbR.

Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte

an Dritte bedarf der Einwilligung der SMAS-Media GbR.

Umfang der Nutzung

Über den Umfang der Nutzung steht der SMAS-Media GbR ein Auskunftsanspruch zu.

Vorschläge und Weisungen

des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

Namensnennungsrecht

Auf Verfielfältigungsstücken ist die SMAS-Media GbR bzw. der Grafik-Designer als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen das Namensnennungsrecht berechtigt zu einem Schadensersatzanspruch in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars.

Originale

Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an die SMAS-Media GbR zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Verein-
barung getroffen wurde. Bei Beschädigung oder Verlust der Originale hat der Auftraggeber/Verwerter Schadensersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten zu leisten.

Zusendung und Rücksendung

der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

5.1 Änderungen von Entwürfen

Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe,
die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

5.2 Nebenkosten

Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsaus-
führungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.

5.3 Reisen

Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet.

5.4 Kreative Fremdleistungen

Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle)
oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zug der Nutzungsdurchführung (Lithographie, Druckausführung, Versand) nimmt die SMAS-Media GbR nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
Der Auftraggeber/Verwerter wird eine entsprechende Vollmacht erteilen.

5.5 Verbindlichkeiten

Soweit die SMAS-Media GbR auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter die SMAS-Media GbR von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten im Innenverhältnis frei.

5.6 Vergütungen für Zusatzleistungen

Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

Korrektur und Produktionsüberwachung

Vor Produktionsbeginn sind der SMAS-Media GbR Korrekturmuster vorzulegen.

Produktion

Die Produktion wird von der SMAS-Media GbR nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist die SMAS-Media GbR ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

7. Haftung

Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten wird von der SMAS-Media GbR nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

Genehmigung der Arbeiten

Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

Fremdleistungen

Soweit die SMAS-Media GbR auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

Freigabe zur Produktion

Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen auf die SMAS-Media GbR, stellt er sie von der Haftung frei.

Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz

Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung der SMAS-Media GbR nicht ausgeschlossen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die SMAS-Media GbR nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Belegexemplare

Von vervielfältigten Werken sind der SMAS-Media GbR mindestens zehn ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

Gestaltungsfreiheit

Für die SMAS-Media GbR besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.

Überlassene Vorlagen

Die der SMAS-Media GbR überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung in rechtlicher Hinsicht uneingeschränkt berechtigt ist.
Soweit die SMAS-Media GbR von Dritten diesbezüglich z.B. auf Unterlassung und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen wird, wird sie vom Auftraggeber/Verwerter im Innenverhältnis freigestellt. Kosten, die der SMAS-Media GbR im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte entstehen, werden vom Auftraggeber erstattet.

Vertraulichkeit

Die SMAS-Media GbR und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim
zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

Gewährleistung

Die SMAS-Media GbR ist verpflichtet, die ihr erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei alle Interessen ihres Kunden zu wahren.
Sie haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber seinerseits haftet dafür, dass der SMAS-Media GbR die zur Erstellung der Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden. Die SMAS-Media GbR ist verpflichtet, nach-
träglich bekannt gewordene Mängel an ihrer Werkleistung zu beseitigen.
Der Auftraggeber/Verwerter hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern sie von der SMAS-Media GbR zu verantworten sind.
Die Gewährleistung besteht nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist.
Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Auftraggeber/Verwerter den Rücktritt vom Vertrag oder die Minderung der Vergütung verlangen. Offensichtliche Mängel muss der Auftraggeber/Verwerter binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines eingeschriebenen Brief rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen mittels eingeschriebenem Brief gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel sind detailliert wiederzugeben.

Beweisklausel

Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei
der SMAS-Media GbR gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der SMAS-Media GbR.

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Änderungen der Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

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